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   BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 439/97   

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BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 439/97 (https://dejure.org/1998,12491)
BAG, Entscheidung vom 03.09.1998 - 8 AZR 439/97 (https://dejure.org/1998,12491)
BAG, Entscheidung vom 03. September 1998 - 8 AZR 439/97 (https://dejure.org/1998,12491)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordentliche Kündigung aufgrund einer beabsichtigten Betriebsstillegung - Genehmigung einer Prozessführung ohne Vollmacht - Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 439/97
    Damit kann ein bevorstehender Betriebsübergang nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung gem. § 613 a Abs. 4 BGB führen, wenn die den Betriebsübergang ausmachenden Tatsachen im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits feststehen oder zumindest greifbare Formen angenommen haben (vgl. nur Senatsurteile vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 der Gründe, m.w.N.; vom 22. Januar 1998 - 8 AZR 623/96 -, n.v., zu B II 1 a der Gründe).

    Die bloße Funktionsnachfolge stellt aber keinen Betriebsübergang dar (Senatsurteil vom 13. November 1997, aaO, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 439/97
    Eine Kündigung ist aus innerbetrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber im Unternehmensbereich zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (vgl. nur BAG Urteil vom 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - AP Nr. 80 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 a der Gründe, m.w.N.).

    Die Arbeitsgerichte können die unternehmerische Entscheidung nicht auf deren Zweckmäßigkeit oder sachliche Rechtfertigung, sondern nur auf die Einhaltung äußerster Grenzen der offenbaren Unvernunft oder Willkür hin überprüfen (BAG Urteil vom 26. September 1996, aaO, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.).

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 439/97
    Dazu gehören als Teilaspekte der Gesamtwürdigung namentlich die Art des betreffenden Unternehmens oder Betriebes, der etwaige Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter, der Wert der immateriellen Aktiva im Zeitpunkt des Übergangs, die etwaige Übernahme der Hauptbelegschaft, der etwaige Übergang der Kundschaft sowie der Grad der Ähnlichkeit zwischen den vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeiten und die Dauer einer eventuellen Unterbrechung dieser Tätigkeit (st. Rspr. des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 [Ayse Süzen]; vgl. nur Senatsurteile vom 24. April 1997 - 8 AZR 848/94 -, n.v., zu II 2 b der Gründe; vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I der Gründe).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 439/97
    Dazu gehören als Teilaspekte der Gesamtwürdigung namentlich die Art des betreffenden Unternehmens oder Betriebes, der etwaige Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter, der Wert der immateriellen Aktiva im Zeitpunkt des Übergangs, die etwaige Übernahme der Hauptbelegschaft, der etwaige Übergang der Kundschaft sowie der Grad der Ähnlichkeit zwischen den vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeiten und die Dauer einer eventuellen Unterbrechung dieser Tätigkeit (st. Rspr. des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 [Ayse Süzen]; vgl. nur Senatsurteile vom 24. April 1997 - 8 AZR 848/94 -, n.v., zu II 2 b der Gründe; vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I der Gründe).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 439/97
    Er ist von dem Beschluß zur Auflösung der Gesellschaft strikt zu unterscheiden und kann von den Geschäftsführern formlos getroffen werden (BAG Urteil vom 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 1 c der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 439/97
    Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung zu erwarten ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins werde mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben sein (st. Rspr.: vgl. BAG Urteile vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB und vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87

    Betriebsübergang im Großhandel

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 439/97
    Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung zu erwarten ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins werde mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben sein (st. Rspr.: vgl. BAG Urteile vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB und vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 848/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse -

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 439/97
    Dazu gehören als Teilaspekte der Gesamtwürdigung namentlich die Art des betreffenden Unternehmens oder Betriebes, der etwaige Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter, der Wert der immateriellen Aktiva im Zeitpunkt des Übergangs, die etwaige Übernahme der Hauptbelegschaft, der etwaige Übergang der Kundschaft sowie der Grad der Ähnlichkeit zwischen den vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeiten und die Dauer einer eventuellen Unterbrechung dieser Tätigkeit (st. Rspr. des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 [Ayse Süzen]; vgl. nur Senatsurteile vom 24. April 1997 - 8 AZR 848/94 -, n.v., zu II 2 b der Gründe; vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I der Gründe).
  • BGH, 14.12.1990 - V ZR 329/89

    Hinweispflicht des amtlich bestellten Vertreters

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 439/97
    Entgegen der Auffassung der Revision kann nach § 89 Abs. 2 ZPO der bei Einlegung eines Rechtsmittels etwa bestehende Mangel der Vollmacht durch Genehmigung des Vertretenen mit rückwirkender Kraft geheilt werden, solange das Rechtsmittel nicht als unzulässig verworfen worden ist (vgl. nur BGH Urteil vom 14. Dezember 1990 - V ZR 329/89 - NJW 1991, 1175, 1176; Thomas/Putzo, ZPO, 20. Aufl., § 89 Rz 13 ff., m.w.N.).
  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 623/96

    Betriebsübergang - Fremdvergabe von Möbelauslieferung und -montage -

    Auszug aus BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 439/97
    Damit kann ein bevorstehender Betriebsübergang nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung gem. § 613 a Abs. 4 BGB führen, wenn die den Betriebsübergang ausmachenden Tatsachen im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits feststehen oder zumindest greifbare Formen angenommen haben (vgl. nur Senatsurteile vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 der Gründe, m.w.N.; vom 22. Januar 1998 - 8 AZR 623/96 -, n.v., zu B II 1 a der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.07.1997 - 11 Sa 83/96

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Betriebsschließung; Entscheidungskompetenz

  • BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 44/17

    Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen

    Eine vollmachtlose Vertretung ist - solange es an einer auf die fehlende Vollmacht gestützten gerichtlichen Entscheidung fehlt (vgl. dazu Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 91, 111)  - grundsätzlich der Genehmigung nach § 89 Abs. 2 ZPO zugänglich (vgl. etwa BAG 3. September 1998 - 8 AZR 439/97 - zu B I der Gründe; BGH 14. Dezember 2017 - V ZB 35/17 - Rn. 6; 16. Mai 2013 - V ZB 24/12 - Rn. 13) .
  • OVG Brandenburg, 17.10.2003 - 4 B 59/03

    Rechtsschutzbedürfnis für Eilrechtsschutz gegen Zustimmung zur Kündigung eines

    Ob der Gesellschafterbeschluss über die Liquidation der Schuldnerin (dem gem. § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohnehin keine eigenständige Bedeutung mehr zukommen dürfte) unwirksam war, wie der Antragsteller erstmals im Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht und ohne nähere Begründung behauptet hat, kann dahinstehen, denn im Unterschied zum Beschluss der Auflösung einer Gesellschaft erfordert die für die Kündigung maßgebliche Entscheidung, den von einer GmbH geführten Betrieb stillzulegen, keinen Beschluss der Gesellschafter, sondern kann von den Geschäftsführern formlos getroffen werden (BAG, Urteil vom 3. September 1998 - 8 AZR 439/97 -, zit. nach Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.10.2009 - 6 Sa 225/09

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - tariflicher

    Die Abteilung ist aufgelöst (vgl. zur Betriebsstilllegung: vgl. BAG, Urteil vom 03. September 1998 - 8 AZR 439/97 - und vom 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 = EzA § 1 KSchG, betriebsbedingte Kündigung Nr. 87).
  • LAG Hamm, 05.04.2001 - 8 Sa 1594/00

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bei Betriebsstillegung; Auswirkungen eines

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